Nach dem Maschinenbaustudium an der Universität Hannover und der anschließenden Promotion am Institut für Mechanik begann Herr Dr. Nikolaus W. Hinrichs 1997 seine Arbeit im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes in einer Patentanwaltskanzlei in Bremen. Anschließend war er in der Daimler AG im Intellectual Property Management in den Technologiebereichen Brennkraftmaschine, Fahrwerk und Getriebe tätig, zuletzt als Leiter des für Getriebe zuständigen Teams. Im Jahr 2001 erfolgte die Zulassung als European Patent Attorney und 2002 absolvierte er das deutsche Examen. Als Deutscher Patentanwalt und European Patent, Trademark & Design Attorney ist Herr Dr. Hinrichs seit 2005 Sozius der Patentanwaltskanzlei REHBERG HÜPPE + PARTNER Patentanwälte PartG mbB.

Besonders spezialisiert hat sich Herr Dr. Hinrichs auf die adäquate Behandlung technischer Erfindungen

  • beginnend mit der Beratung des Erfinders und dessen Arbeitgebers
  • über die Ausarbeitung und Einreichung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie die Durchführung der Erteilungs-, Eintragungs-, Löschungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
  • bis hin zu dem eigentlichen Ziel der Schutzrechtsaktivitäten in Form der Verwertung erlangter Schutzrechte, beispielsweise mit der notfalls gerichtlichen Geltendmachung einer Monopolstellung des Patentinhabers oder dem Abschluss von Lizenzverträgen.

Besondere technische Expertise besitzt Herr Dr. Hinrichs im Bereich des allgemeinen Maschinenbaus, der Kraftfahrzeugtechnik, der Mechanik, der Handwerkzeuge, der Messtechnik sowie der Medizintechnik.

Herr Dr. Hinrichs ist Autor und Koautor zahlreicher ingenieurwissenschaftlicher Fachartikel, des Lehrbuchs "Keine Panik vor Mechanik" sowie von Veröffentlichungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, beispielsweise GRUR Int. "Zum Schutzbereich von US-Patenten: Festo und eine deutsche Sicht".

Herr Dr. Hinrichs ist Mitglied zahlreicher deutscher, europäischer und internationaler Organisationen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, wie z. B. der Deutschen Patentanwaltskammer, dem Bundesverband der deutschen Patentanwälte, GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.), VPP (Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes), epi (Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter) und FICPI (Internationale Vereinigung von Patentanwälten).