Die Patentanwaltskanzlei REHBERG HÜPPE + PARTNER Patentanwälte PartG mbB ("RHP") geht auf eine im Jahre 1929 in Dresden von Patentanwalt Dr. Fritz Lehmann gegründete Patentanwaltskanzlei zurück, die zunächst schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der dort beheimateten Schokoladen- und Süßwarenindustrie tätig war. In diese Patentanwaltskanzlei mit kontinuierlich wachsenden Aufgabenfeldern trat Patentanwalt Rudolf Bibrach im Jahre 1940 ein und führte sie seit dem Jahre 1946 in Göttingen fort. Später erfolgte eine Aufteilung der Kanzlei, wobei diese von Dr. Fritz Lehmann in München und Rudolf Bibrach in Göttingen weiterbetrieben wurde.

1966 trat Elmar Rehberg in diese älteste Göttinger Patentanwaltskanzlei ein und wurde im Jahre 1971 Sozius. Im Jahre 1990 begann Paul W. Hüppe seine Tätigkeit in der Kanzlei. Seit seinem Eintritt als Partner im Jahre 1995 firmierte die Kanzlei unter REHBERG+HÜPPE. Im Jahre 1997 nahm Bernhard Frank Rehberg seine Arbeit in der Kanzlei auf und wurde 2002 Sozius. Im Jahre 2004 nahm Dr. Nikolaus Hinrichs seine Arbeit in der Kanzlei auf. Mit seinem Eintritt als Partner wechselte die Kanzlei Ihre Rechtsform zu der einer Partnerschaftsgesellschaft, die unter der Bezeichnung REHBERG HÜPPE + PARTNER geführt wird. Elmar Rehberg ist Ende 2009 aus Altersgründen aus der Sozietät ausgeschieden.

Im Dezember 2013 hat RHP die neuen Kanzleiräume am Robert-Gernhardt-Platz 1 bezogen. In diesem Zusammenhang erfolgte die Umfirmierung in eine Partnerschafts­gesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, so dass die Firma nun REHBERG HÜPPE + PARTNER Patentanwälte PartG mbB lautet.

Auf Basis des langjährig gewachsenen Erfahrungsschatzes im gewerblichen Rechtsschutz ist RHP heute kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen betreffend technische Schutzrechte auf nahezu sämtlichen technischen Gebieten sowie Kennzeichenrecht und Designschutz.