Die Patentanwaltskanzlei REHBERG HÜPPE + PARTNER Patentanwälte PartG mbB ("RHP") ist auf das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

  • Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren betreffend Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs
  • Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren betreffend Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs
  • Verletzungsverfahren betreffend Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs
  • Absicherung technischer Kooperationen und Technologietransfer
  • Arbeitnehmererfinderrechte
  • Lizenzverträge

Als deutsche Patentanwälte, europäische Vertreter ("European Patent Attorneys"), European Trademark Attorneys und European Design Attorneys sind die Anwälte von RHP beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), dem Bundesgerichtshof (BGH; nur in Patentnichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zugelassen.

Zu den Mandanten von RHP gehören innovative mittelständische und große Unternehmen aus verschiedensten Gebieten des Maschinen- und Anlagenbaus, der Physik, der Elektrotechnik, der Kraftfahrzeugtechnik, der Luft- und Raumfahrt und der Medizintechnik.

Bei der Ausrichtung der Beziehung zu den Mandanten steht für RHP der persönliche Kontakt im Vordergrund mit dem Ziel, Anmeldestrategien und Lösungswege für Rechtsstreitigkeiten im In- und Ausland zu finden, die an die besonderen Bedürfnisse jedes Mandanten individuell angepasst sind. Zur Umsetzung dieser Aufgaben arbeitet RHP weltweit in gewachsenen Kooperationen mit Kollegen zusammen und koordiniert die Interessenvertretung und -durchsetzung der Mandanten im In- und Ausland.