"Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind."
(§ 1 Abs. 1 PatG)

Patente dienen dem Schutz technischer Entwicklungen. Mit einer Patentanmeldung kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (z.B. der Arbeitgeber eines Arbeitnehmererfinders) Schutz für eine technische Lehre begehren. In der Patentanmeldung beschreibt der Patentanwalt die Erfindung, deren Prinzipien, Wirkungsweisen und unterschiedliche Ausgestaltungsformen sowie deren Unterschiede zum Stand der Technik.

Wenn im Rahmen des Prüfungsverfahrens der Patentanmeldung der zuständige Prüfer (der jeweiligen Behörde) davon überzeugt werden kann, dass die in den Patentansprüchen definierte Erfindung neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, wird ein Patent erteilt und anschließend die Patenterteilung veröffentlicht. Während das Prüfungsverfahren bis zum Zeitpunkt der Patenterteilung ohne Beteiligung Dritter ausschließlich zwischen dem Anmelder und dem Prüfer geführt wird, löst die Veröffentlichung der Patenterteilung eine zeitlich beschränkte Einspruchsmöglichkeit beispielsweise für Wettbewerber des Anmelders aus.

Ab dem Zeitpunkt der Patenterteilung besitzt der Patentinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht an der unter Schutz gestellten Lehre und kann Dritten die Benutzung dieser Lehre untersagen, Schadensersatz für Verletzungshandlungen fordern oder Lizenzen an dem Schutzrecht vergeben. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

RHP berät Mandanten in allen Angelegenheiten betreffend die Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung, Lizenzierung, Anfechtung und Verletzung von nationalen, europäischen und internationalen Patenten.

Zusammenfassung

Schutzvoraussetzungen: Technische Erfindung, Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit

Ausnahmen: U. a. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Geschäftsideen, Computerprogramme "als solche"; Pflanzensorten, Tierrassen; Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden; Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen

Anmelder: Erfinder oder Rechtsnachfolger

Mögliche Länder: Weltweit

Für Deutschland: Deutsche Patente; europäische Patente; internationale Patent­an­meldungen

Prioritätsfrist: 1 Jahr

Neuheitsschonfrist: Nur in den USA: 1 Jahr

Erteilung: Nach Formal- und Sachprüfung

Rechtsbehelfe: Einspruch und Nichtigkeitsklage

Schutz: Gegen jede Benutzung, wie z. B. Herstellen, Importieren, Besitzen, Anbieten und in Verkehr bringen

Maximale Laufzeit: 20 Jahre ab Anmeldetag