BETRUG IM VERZUG III

Seit vielen Jahren werden Anmelder und Inhaber gewerblicher Schutzrechte von unseriösen Unternehmen wegen der Einzahlung von Gebühren zu den Schutzrechten angeschrieben (siehe auch Beiträge "Betrug im Verzug" und "Betrug im Verzug II"). Seit Kurzem wird dafür auch die Bildmarke des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) einschließlich des Bundesadlers und eine kopierte Unterschrift einer Mitarbeiterin des DPMA verwendet. Laut Angaben des DPMA wird die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt.

Weitere Informationen unter:
www.dpma.de/service/presse/pressemitteilungen/20191122.html

 

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