NEUE GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER

Ab dem 01.04.2003 können beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen eingereicht werden.

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Vergleich zu einem nationalen deutschen Geschmacksmuster nach zurzeit noch geltendem Recht besteht die Besonderheit, dass sich der Schutz nicht nur gegen (subjektive) Nachbildungen richtet.

 

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