Am 01.05.2004 treten die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei der Europäischen Union bei.
Die Erweiterung der Europäischen Union hat Auswirkungen auf das Gemeinschaftsmarken- und das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem. Um den einheitlichen Charakter der Gemeinschaftsmarken und des Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu gewährleisten, sind die Europäische Union und die Beitrittsländer übereingekommen, dass sich alle Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die vor dem Beitrittsdatum entweder eingetragen oder angemeldet wurden, automatisch auf das Territorium des jeweiligen neuen Mitgliedstaats erstrecken werden.
Der Europäischen Union gehören somit ab dem 01.05.2004 die folgenden 25 Mitgliedstaaten an: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.