BOSNIEN UND HERZEGOWINA ERSTRECKUNGSSTAATEN DES EPÜ

Am 01.12.2004 tritt ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Kooperations- und Erstreckungsabkommen) zwischen dem Europäischen Patentamt und Bosnien und Herzegowina (BA) in Kraft. Ab diesem Tag ist die Erstreckung europäischer Patentanmeldungen auf Bosnien und Herzegowina möglich, sofern diese nicht vor dem 01.12.2004 eingereicht wurden.

 

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