DPMA AKZEPTIERT GBR

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gibt die Mitteilung Nr. 4/05 über die Schutzrechts-, Anmelde- und Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) heraus.

Seitdem akzeptiert nun auch das DPMA eine GbR als Anmelderin und Inhaberin eines Patents, einer Marke, eines Gebrauchsmusters, eines Geschmacksmusters oder einer Topografie. Die dafür erforderlichen Angaben sind Name und Sitz der Gesellschaft sowie Name und Wohnsitz mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters.

 

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