DOMAINS .EU VERFÜGBAR

Der Zeitplan und die genaue Vorgehensweise für die Beantragung von Registrierungen von Domainnamen unter der neuen Domain .eu stehen nun fest.

Der Antrag ist durch Vermittlung einer akkreditierten Registrierungsstelle beim Register einzureichen. Die erste Phase der Registrierung ermöglicht es (im Wesentlichen) ausschließlich Inhabern eingetragener Gemeinschaftsmarken oder nationaler Marken (in einem Mitgliedsstaat der EU), einen Antrag auf Registrierung zu stellen. Diese erste Phase beginnt am 07.12.2005. Bei der Bearbeitung der Anträge und der ggf. später erfolgenden Registrierung der Domainnamen für einen Antragsteller gilt das so genannte "Windhundprinzip", wonach der Antragsteller, dessen Antrag als erster eingegangen ist, zunächst die Möglichkeit erhält, die für die Registrierung notwendigen Unterlagen innerhalb bestimmter Fristen beim Register einzureichen.

Weitere Informationen unter:
www.eurid.eu

 

Archiv