KEIN MARKENSCHUTZ FÜR "FUSSBALL WM 2006"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in zwei stark in den Medien diskutierten Entscheidungen über die Rechtsbeständigkeit der für die FIFA eingetragenen deutschen Wortmarken "FUSSBALL WM 2006" und "WM 2006" zu befinden. Der BGH war dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die Marke "FUSSBALL WM 2006" vollständig und die Marke "WM 2006" mindestens für einen Teil der Waren und Dienstleistungen zu löschen sei. Die Bezeichnung "FIFA FUSSBALL WM 2006" stand hingegen nicht zur Beurteilung an.

Seit kurzem liegen nun auch die schriftlichen Urteilsgründe vor. Der BGH stützt seine Entscheidungen dabei insbesondere darauf, dass der Verkehr mit "FUSSBALL WM 2006" bzw. "WM 2006" das Ereignis als solches verbinde und darin keinen Hinweis auf einen Hersteller oder Veranstalter sehe. Biete lediglich ein einziger Anbieter aufgrund einer Monopolstellung eine bestimmte Leistung an, so führe dies nicht ohne weiteres dazu, dass der Verkehr eine von Haus aus beschreibende Angabe deshalb als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der angebotenen Leistung versteht.

Beschlüsse des BGH vom 27. April 2006 - Aktenzeichen I ZB 96/05 und I ZB 97/05

 

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