Am 13.12.2007 tritt eine komplette Revision des Europäischen Patentübereinkommens ("EPÜ 2000") in Kraft. Die Revision umfasst die folgenden Änderungen:
1. Mit der Anmeldung gelten nun zunächst sämtliche Vertragsstaaten des EPÜ als benannt.
2. Eine vereinfachte Anmeldung kann (ohne Einreichung einer zusätzlichen Beschreibung) durch Bezugnahme auf eine ältere Voranmeldung erfolgen.
3. Gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA wird nun eine Rechtsmittelinstanz zur großen Beschwerdekammer geschaffen. Dieses Rechtsmittel ist allerdings beschränkt auf Fälle wie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Beeinflussung der Entscheidung durch eine Straftat oder eine Vorbefassung eines Mitglieds der Beschwerdekammer. Die Zulässigkeit eines derartigen Rechtsmittels wird daher wohl die Ausnahme bleiben.
4. Zukünftig ist der Anmelder verpflichtet, Stand der Technik aus parallelen Akten auf Anfrage des EPA zu benennen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist allerdings nicht sanktioniert.
Weitere Informationen unter:
www.epo.org/patents/law/legislative-initiatives/epc2000_de.html