Das Europäische Patentamt (EPA) hat seine Praxis bezüglich der Zulässigkeit der Einreichung handschriftlich geänderter Unterlagen von Patentanmeldungen bzw. Patenten in mündlichen Verhandlungen in Anmeldeverfahren bzw. Einspruchsverfahren geändert.
Nach Auffassung von RHP widerspricht diese Änderung dem Gebot der Verfahrensökonomie und stellt Anmelder und Patentinhaber vor unnötige Probleme.
Der unterhalb herunterladbarer Artikel von RHP aus der Fachzeitschrift des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter "epi information", Ausgabe 2/2015 setzt sich detailliert mit der Thematik auseinander.
- Handwritten Amendments (PDF)